Donnerstag, 16. Juni 2011

Wahlrechtsversagen

Einzelne Postillen berichteten ja bereits darüber. Aber weil mir das Thema wichtig ist, will ich nochmal gesondert drauf aufmerksam machen: Die bisher vernachlässigte Reform des Wahlrechts. Christian Bommarius von Berliner Zeitung schrieb dazu am 16.06.2011:

Wahlen sind [...] die Bedingung, ohne die Demokratie nicht gedacht werden kann. Entsprechend ist das Gesetz, nach dem sich die Wahl vollzieht, das Fundament des demokratischen Systems. Fehlt das Fundament, bricht das System zusammen. In wenigen Tagen, am 30 . Juni, droht der deutschen Demokratie der Zusammenbruch.

Denn ab diesem Tag hat Deutschland kein verfassungsgemäßes Bundeswahlgesetz mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat vor drei Jahren wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und den Bundestag bis spätestens 30. Juni 2011 zur Neuregelung verpflichtet. Aber was kümmert es die Politik, wenn das höchste deutsche Gericht ihr befiehlt, das Fundament des Systems zu sanieren?

(Quelle: BZ)
Nachdem die Bundesregierung samt Bundesrat bereits die Neuregelung der Hartz-Gesetze ins neue Jahr verschleppten, wundert mich diese Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes nicht wirklich.


Im Gegensatz zu den verschleppten Hartz-Gesetzen finden einzelne prominente Politiker diese drohende Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes ziemlich kritikwürdig. So z.B. Norbert Lammert (CDU), der Bundestagspräsident, der diesen Vorgang "ärgerlich" und "peinlich" nannte, aber gleichzeitig die Angst vor einer "Staatskrise" entschieden zurückwies (siehe SZ und Handelsblatt). Auch im Spiegel wird diese Chose als "Blamage" der Parteien bezeichnet.

Wesentlich harscher ging dagegen Christian Bommarius von Berliner Zeitung mit der Regierung ins Gericht:
Die Weigerung vor allem der Fraktionen von Union und FDP, das Wahlrecht in der vorgegebenen Zeit zu reformieren, ist ein gezielter Anschlag auf die Verfassung dieses Landes, eine bewusste Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und - nicht zuletzt - eine Verhöhnung der Wähler.

(Quelle: BZ)
Mal abgesehen von der Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes. Was ist das Problem?

Nun, ein wesentliche Problem ergibt sich vor allem dann, wenn es zu einer Wahl kommt, aber noch kein neues Wahlrecht existiert. In den Medien wird dazu an die Situation von Gerhard Schröder erinnert und darauf hingewiesen, dass Frau Merkel mit ihrer derzeitigen Situation an einer Vertrauensfrage scheitern kann, die wiederum zu einer Neuwahl führt.

Würde dann eine Wahl nach dem alten Wahlrecht abgehalten, könnte es sehr leicht angefechtet werden. Was dann? Dann muss das Bundesverfassungsgericht das Ganze regeln.

Jetzt rekapitulieren wir mal: Die letzten Bundesregierungen haben häufig genug Gesetze ersonnen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Vielleicht wäre das mal eine gute Möglichkeit, endlich mal ein sauberes Gesetz zu bekommen. Erst recht, in einer solch wichtigen Frage, wie sie mit dem Wahlrecht verbunden ist. Smilie by GreenSmilies.com

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

das hab ich mit weniger worten schon vor einiger zeit beschrieben ...

http://polifisch.blog.de/2011/05/30/verfassungsgerichtsstaat-11238711/

diese regierung ist nicht peinlich - sie ist kriminell und sollte als verfassungsfeindliche - kriminielle organisation angeklagt werden.

nicht nur, das so zimlich jedes wichtige gesetzt keinen bestand vor dem gg hat gehe ich mit der aussage des herren den du zitierst hast konform: die bewuste ignoranz der vorgaben des bvg ist ein anschlag auf den demokratismus